Neues vom Internationalen Schiedsgericht in Den Haag

Am 25. Juli hat Belgien um die Konkretisierung von 3 Punkten aus dem Urteil des Schiedsgerichts vom 24.05.2005 gebeten. Der Grund dafür liegt wohl in der weiterhin vorhandenen Verweigerungshaltung der Niederlande, was die Instandhaltung bzw. -setzung der Strecke betrifft. Die Klagen der Gemeinden Weert und Cranendonk (Budel) gegen die Gleiserneuerung durch ProRail (niederländischer Schienennetzbetreiber) wurden übrigens zwischenzeitlich wieder zurückgezogen. Das Schiedsgericht in Den Haag hat nun am 20.09.2005 die 3 Punkte im Einklang mit beiden Parteien noch einmal etwas deutlicher formuliert.

Zum ersten Punkt: Demnach sind die Niederlande eindeutig verpflichtet, die historische Route im Zustand von 1991 betriebsbereit zu erhalten. An den Stellen, wo z. B. der Bahnoberbau nicht mehr den Standards von ProRail entspricht, muss die Strecke unverzüglich aufgearbeitet werden. Dies bedeutet, dass die Strecke zwischen Weert und der Grenze bei Budel wie geplant erneuert werden muss. Ebenso ist die entfernte Brücke in Roermond (siehe Bild) nach Abschluss der Bauarbeiten an der Autobahnumgehung wieder zu errichten. Die Strecke von Roermond bis Vlodrop muss demnach erneuert und mit funktionsfähigen Bahnübergängen ausgestattet werden. All dies auf Kosten der Niederlande nach dem derzeitigen technischen Standard.



Die zweite Frage war, ob die Belgier ein Recht auf eine sofortige, zeitweise Nutzung der Strecke haben. Hier verweisen die Richter aus das ursprüngliche Urteil. Das Gerichtsurteil besagt, dass aus dem Urteil heraus weder ein Ja noch ein Nein interpretierbar ist. Nur muss man sich ja Fragen, was das Urteil dann Belgien überhaupt bringt. Die Strecke wird wieder hergerichtet, aber sie darf, aus niederländischer Sicht, nicht benutzt werden. Das macht ja keinen Sinn.

Der dritte noch aus belgischer Sicht unklare Aspekt war die Kostenverteilung bei der Umgehungsbahn um Roermond. Belgien hatte wohl (mit Recht) den Eindruck, als wollten die Niederlande durch immer neue Hürden die Kosten für dieses Projekt in die Höhe treiben um so den gesamten Eisernen Rhein zu blockieren. Hier sollte das Urteil so interpretiert werden, dass die Niederlande den Belgiern keine unvernünftigen und unbegründeten Schwierigkeiten auferlegen dürfen.

Das vollständige Urteil (englisch) vom 24.05.2005 kann hier heruntergeladen werden.
BE-NL Award 240505.pdf

Die Ergänzung vom 20.09.2005 (englisch) kann hier heruntergeladen werden.
BE-NL-Ergaenzung.pdf